Sammeldosen
Seit einigen Jahren betreiben wir in verschiedenen Großräumen Deutschland Fundraising in Form vom Aufstellen unserer Sammeldosen in Ladengeschäften.
Diese Art der Beschaffung finanzieller Mittel ist ein wesentlicher Eckpfeiler für die Realisierung unserer Projekte in den vergangenen Jahren geworden. Wir sind ständig auf der Suche nach Geschäften, die uns die Erlaubnis erteilen eine Spendendose zu platzieren.
Selbstverständlich sind diese durch eine Verplombung gesichert und werden auf Wunsch auch mit einer Kette und einem Schloss gesichert.
Unsere jahrelange Erfahrung mit kompetenten Partnern garantiert einen reibungslosen und für Sie unkomplizierten Ablauf der Tauschintervalle. So werden unsere Sammeldosen im Rhythmus von 4 Monaten durch unsere Mitarbeiter ausgetauscht. Jeder unserer Mitarbeiter wird sich zu jeder Zeit unaufgefordert ausweisen. Wir benötigen also nur die Erlaubnis Ihrerseits eine unserer Dosen zu platzieren.
Zahlreiche Unternehmen haben sich bereits entschieden, uns auf diesem Weg zu unterstützen und somit sehr entscheidend geholfen die Zielsetzungen unseres Vereins zu erreichen.
Haben Sie Interesse unseren Verein in dieser Form zu unterstützen, können Sie uns gern kontaktieren.
> Kontakt
Unterstützung durch Markthändler und viele weitere Geschäfte/Filialen
Die Markthändler und viele weitere Geschäfte, Apotheken, Bäckereien... aus den Gebieten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, unterstützen unseren Verein Krebshilfe für Kinder e.V., indem sie unsere Sammeldosen platzieren.
Wir sagen ganz herzlich - DANKESCHÖN -.
Policks Backstube unterstützt uns mit 12 Filialen in NRW
Herr Hancke unterstützt uns mit 21 Filialen in NRW
Fischhändler Mehrholz unterstützt uns mit 7 Wagen
Markthändler Kartoffeln und Eier Bellingröhr Dinslaken
Käsehändler Detlef Neubauer Dinslaken
und
Metzgerei-Filialen sowie Imbiss aus Kleve und Kranenburg
alt neu bunt
Bemerkung: Spendenaufrufe des Krebshilfe für Kinder e.V. gelten nicht für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.
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